ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERKÄUFERS

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind geltender Bestandteil aller Angebote, Bestellungen, Bestellbestätigungen, Rechnungen und anderer Dokumente, ob elektronisch oder schriftlich, in Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen (zusammen als die „Produkte” bezeichnet) durch FREZITE („Verkäufer”) an die Kunden des Verkäufers („Käufer”). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den vorgenannten Dokumenten den Gesamtvertrag für den Verkauf und Einkauf zwischen den Parteien hinsichtlich der Produkte und ersetzen alle vorherigen Kommunikationen, Vereinbarungen oder Verträge, schriftlich oder mündlich, zwischen dem Verkäufer und dem Käufer; und kein hiervon abweichendes Einvernehmen, keine Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingung oder Handelsbrauch ist für den Verkäufer bindend. Im Fall eines Konflikts zwischen oder innerhalb der Bedingungen der Dokumente in Zusammenhang mit den Produkten gilt die folgende Prioritätenrangfolge: (a) jede geeignete Bestätigung einer Bestellung und entsprechende Rechnung; (b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (c) das entsprechende Angebot; und (d) die entsprechende Bestellung. Keine Abweichung, Ergänzung oder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon ist wirksam, außer diese wurde von einem leitenden Angestellten des Verkäufers schriftlich festgehalten und unterschrieben.

DER VERKÄUFER WIDERSPRICHT JEGLICHEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DER BESTELLUNG DES KÄUFERS ODER IN ANDEREN DOKUMENTEN, DIE VERSUCHEN, DEM VERKÄUFER ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUFZUERLEGEN, DIE VON DEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERKÄUFERS FÜR DEN VERKAUF, DIE HIERIN FESTGELEGT WURDEN, ABWEICHEN, UND ER IST DURCH DIESE NICHT GEBUNDEN.

ANGEBOTE

Alle Angebote des Verkäufers unterliegen Änderungen oder dem Rücktritt ohne vorherige Ankündigung an den Käufer, außer dies ist ausdrücklich anderweitig im Angebot festgehalten. Der Verkäufer unterliegt keiner Verpflichtung, die Produkte zu verkaufen oder zu liefern, die durch das Angebot des Verkäufers abgedeckt werden, außer und bis der Verkäufer eine Bestätigung der relevanten Bestellung, die durch den Käufer übermittelt wurde, erstellt hat.

STORNIERUNG DER BESTELLUNG

Bestellungen, die vom Verkäufer bestätigt oder geliefert wurden, dürfen vom Käufer nicht storniert oder abgeändert werden, außer wenn dem anderweitig schriftlich durch den Verkäufer zugestimmt wurde. Der Käufer entschädigt den Verkäufer für alle Kosten und Ausgaben, die bereits eingetreten sind, und für alle Zusagen, die vom Verkäufer in Bezug auf jegliche stornierte oder abgeänderte Bestellung gemacht wurden.

PREISE

Preise und andere Informationen, die in einer Veröffentlichung des Verkäufers angezeigt werden (einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, Produktkataloge, Prospektmaterial und Preislisten) oder vom Verkäufer verbal zur Verfügung gestellt wurden, sind ohne Mitteilung an den Käufer Veränderungen unterworfen. Veröffentlichte oder angebotene Produktpreise, ungeachtet des Formats oder unterstützenden Materials, in dem oder durch das sie dargestellt werden, beinhalten keine Steuern, die darauf anfallen könnten, einschließlich der Mehrwertsteuer. Diese Steuern liegen im Verantwortungsbereich des Käufers.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Außer wenn dem durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmet wurde, ist die Zahlung des Preises für die Produkte bei Lieferung entsprechend den in der relevanten Rechnung angegebenen Zahlungsmethoden fällig. Dennoch ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer vor der Lieferung der bestellten Produkte eine Anzahlung in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des relevanten Einkaufspreises für jede Bestellung zu fordern. Für jede Rechnung, die nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen beglichen wurde, fallen täglich ermittelte Verzugszinsen entsprechend dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz an. Der Käufer stimmt ebenfalls zu, den Verkäufer für alle Inkassokosten zu entschädigen, die vom Verkäufer in Verbindung mit der Rückforderung des fälligen Betrags übernommen wurden, einschließlich, ohne Begrenzung, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Die Einsichtsrechte, die dem Käufer hierunter zugesichert werden, beeinflussen oder ändern nicht die Bedingungen und Verpflichtungen des Käufers in Hinblick auf die Zahlung der Produkte. Der Käufer hat unter keinen Umständen das Recht auf Aufrechnung.

Kredit

Wenn der Verkäufer einem Verkauf auf Kredit zustimmt (was durch den Verkäufer immer schriftlich bestätigt werden muss), sind alle entsprechenden Lieferungen der Zustimmung der Kreditabteilung des Verkäufers unterworfen. Alle ausstehenden Beträge müssen vom Käufer vor zusätzlichen Lieferungen beglichen werden und der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung zu stornieren oder jede dann ausstehende Bestellung abzulehnen oder auszusetzen, bis alle ausstehenden Beträge in voller Höhe beglichen sind. Im Fall, dass der Verkäufer nach seinem alleinigen und absoluten Ermessen den Kredit des Käufers als nicht zufriedenstellend erachtet (insbesondere in Verbindung mit ausstehenden Zahlungsverpflichtungen), hat der Verkäufer das Recht, zusätzlich zu seinen anderen Rechtmitteln, (a) den Kreditbetrag zu begrenzen, den der Verkäufer für den Käufer verlängert / erweitert hat, und die Lieferung von Produkten auf Grundlage solcher Begrenzungen zu verzögern oder auszusetzen; (b) die vollständige oder teilweise Zahlung per Vorauskasse zu verlangen; (c) oder jegliche Bestellungen des Käufers, die dann noch ausstehen, zu stornieren und / oder die Annahme neuer Bestellungen zu verweigern.

PRODUKTEIGENSCHAFTEN

Es besteht die Übereinkunft, dass jegliche Information in Zusammenhang mit den Produkten und ihrem Gebrauch, wie z.B. Gewichte, Maße, Kapazitäten, Preise, Farben und andere Daten, die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Illustrationen oder Preislisten des Verkäufers enthalten sind, nicht als Bedingungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden, außer wenn auf diese ausdrücklich in einem Dokument, das vom Verkäufer unterschrieben wurde, Bezug genommen wird

INSPEKTION DER PRODUKTE VOR LIEFERUNG

Wenn der Verkäufer und der Käufer darin übereingekommen sind, dass der Käufer das Recht hat, die Produkte vor Auslieferung zu inspizieren, muss der Verkäufer den Käufer innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne vor der Lieferung davon in Kenntnis setzen, dass die Produkte an der vereinbarten Stelle zur Inspektion bereitstehen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die Eigentumstitel an den Produkten, die dem Käufer geliefert wurden, verbleiben beim Verkäufer, bis die vollständige Bezahlung durch den Käufer erfolgt ist. Der Käufer entschädigt vor der Übertragung des Eigentumsrechts an den Produkten den Verkäufer gemäß den Bedingungen hieraus für alle Verluste, Haftung, Ausgaben, Kosten und Schäden, die mit den Produkten in Zusammenhang stehen oder aus diesen entstehen.

VERTRAGSKLAUSEL ZUR LIEFERUNG

Falls keine anderweitige Übereinkunft besteht, erfolgt die Lieferung ex works EXW gemäß Incoterms ®2010 ab Werk des Verkäufers.

DOKUMENTE

Falls keine anderweitige Übereinkunft besteht, muss der Käufer die Dokumente (falls zutreffend), die im entsprechenden Incoterm angegeben sind, oder, wenn kein Incoterm geeignet ist, Dokumente entsprechend einem vorhergehenden Geschäftsablauf zur Verfügung stellen.

LIEFERUNG

Jede Lieferzeit oder jedes Lieferdatum, das in einem Dokument enthalten ist, ist als nichts anderes als eine Schätzung zu betrachten, außer wenn diese / dieses in einem vom Verkäufer unterschriebenen Dokument festgehalten wurde. Der Verkäufer wird nicht zur Verantwortung gezogen, wenn ein geschätztes Lieferdatum nicht eingehalten wird, und der Verkäufer ist unter keinerlei Umständen haftbar für Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben, die beim Käufer oder seinen Kunden aufgetreten sind, die daraus resultieren können. Der Verkäufer ist berechtigt, vor Ablauf des geschätzten Lieferdatums und in Teillieferungen zu liefern, außer es besteht eine anderweitige schriftliche Übereinkunft.

MANGELNDE KONFORMITÄT DER PRODUKTE

Der Käufer überprüft die Produkte nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort und setzt den Verkäufer schriftlich über jeden Mangel in der Konformität der Produkte innerhalb 15 (fünfzehn) Tagen nach Lieferung in Kenntnis. Die Produkte werden trotz kleinerer Abweichungen, die handelsüblich oder durch Geschäftsabläufe zwischen den Parteien üblich sind, als konform mit der Vereinbarung erachtet, aber der Käufer hat das Recht auf eine handels- oder geschäftsübliche Preisminderung für solche Abweichungen. Wenn die Produkte nicht konform sind (und vorausgesetzt, dass der Käufer über den Mangel an Konformität entsprechend den oben genannten Regeln informiert hat), wird der Verkäufer nach seiner Wahl: (a) die Produkte durch konforme Waren ohne zusätzliche Ausgaben für den Käufer ersetzen oder (b) die Produkte ohne zusätzliche Ausgaben für den Käufer reparieren oder (c) dem Käufer den Preis für die nicht konformen Produkte erstatten und dabei die relevanten Verkaufs- und Einkaufsvereinbarungen bezüglich dieser Produkte beenden.

FORCE MAJEURE

Der Verkäufer ist nicht haftbar für das Scheitern der Durchführung oder Verzug in der Durchführung oder der Lieferung jeglicher Produkte aufgrund von (a) Feuer, Überflutung, Streiks oder anderen Arbeitskämpfen, Unfällen, Sabotage, Terrorismus, Krieg, Aufständen, vorrangigen Handlungen oder Prioritäten, die auf Anfrage oder zum Wohle, direkt oder indirekt, einer bundesstaatlichen, staatlichen oder örtlichen Regierung oder Unterabteilung oder Behörde davon entstehen, Verzögerungen beim Transport oder Mangel an Transportmöglichkeiten, durch bundesstaatliche, staatliche oder örtliche Regeln oder Bestimmungen auferlegte Beschränkungen; oder (b) alle anderen Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers. Im Fall des Auftretens einer der vorgenannten Fälle wird die Leistungsfrist um eine solche Zeitspanne verlängert, wie sie vernünftigerweise nötig ist, um dem Verkäufer die Leistung zu ermöglichen.

BESITZ GEISTIGEN EIGENTUMS

Alle Zeichnungen, Know-how, Entwürfe, Spezifikationen, Erfindungen, Gerätschaften, Entwicklungen, Prozesse, Urheberrechte und andere Informationen oder geistiges Eigentum, die dem Käufer durch den Verkäufer offenbart oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, und alle enthaltenen Rechte (allgemein als „geistiges Eigentum” bezeichnet) bleiben Eigentum des Verkäufers und werden vom Käufer gemäß dieser Vereinbarung vertraulich behandelt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf und keine Eigentümerinteressen an jeglichem geistigen Eigentum und solchen Informationen, in welcher Form auch immer, und jegliche Kopien hiervon werden unverzüglich auf die schriftliche Aufforderung des Verkäufers hin an den Verkäufer zurück gegeben. Der Käufer erkennt an, dass ihm im Nachfolgenden keine Lizenz oder Rechte irgendeiner Art in Bezug auf geistiges Eigentum eingeräumt werden.

VERTRAULICHE INFORMATIONEN

Alle Informationen, die dem Käufer vom Verkäufer in Verbindung mit dem Vertragsgegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jeglichem anderen Dokument, das damit in Zusammenhang steht, erbracht oder zur Verfügung gestellt werden, werden vom Käufer vertraulich behandelt. Der Käufer stimmt zu, solche Informationen nicht zu nutzen oder anderen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verkäufers offenzulegen. Die Verpflichtungen aus diesem Paragraphen gelten nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung oder auf andere Weise ohne Bruch einer Verpflichtung hieraus durch den Käufer allgemein zugänglich waren oder danach werden, oder (b) auf legale Weise dem Käufer durch oder über eine dritte Partei zugänglich gemacht werden, welche keine direkte oder indirekte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich solcher Informationen hat.

ANTI-BESTECHUNG UND VERHALTENSKODEX FÜR GESCHÄFTSPARTNER DES LIEFERANTEN

Der Vertriebshändler muss durch ein angemessenes Compliance-Programm sicherstellen, dass sein Personal und andere in seinem Namen handelnde Dritte ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Anti-Korruptionsgesetzen (den „ABC-Gesetzen“) führen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertriebspartner, den Verhaltenskodex für Lieferanten- und Geschäftspartner einzuhalten, der unter https://www.home.sandvik/globalassets/2.-about-us/sustainability/codes-of-conduct/code-of-conduct-pdf/german-coc.pdf. Jedes Versäumnis des Vertriebspartners, die ABC-Gesetze oder den Verhaltenskodex für Geschäftspartner ganz oder teilweise einzuhalten, gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung, der den Lieferanten dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Verstoß vorliegt eine Abhilfe nicht möglich ist und auf andere Weise im Einklang mit Artikel 22(b)(ii) erfolgt. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, ausstehende Zahlungen oder Lieferungen zu erfüllen oder Bestellungen im Rahmen der Vertriebspartnervereinbarung anzunehmen, wenn der Lieferant begründeten Verdacht hat, dass solche Zahlungen, Lieferungen oder Transaktionen für einen Verstoß gegen ABC verwendet werden oder zu einem solchen beitragen können -Gesetze oder sonstiges würden eine Straftat darstellen. Der Lieferant ist berechtigt, solche Zahlungen, Lieferungen und Transaktionen zurückzuhalten, bis nachgewiesen wird, dass diese Zahlungen, Lieferungen oder Transaktionen nicht für eine Straftat verwendet werden oder zu einer Straftat beitragen. Der Vertriebshändler stellt den Lieferanten von allen Haftungsansprüchen frei, die ihm in irgendeiner Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der ABC-Gesetze durch den Vertriebshändler entstehen.

Einhaltung geltenden Handelsrechts und Endverbleibssicherheit

Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet “Globale Handelsgesetze und -vorschriften” die auf eine Transaktion anwendbaren Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr-, Wiederausfuhr-, Handelskontroll- und Sanktionsgesetze, -vorschriften und -anordnungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zoll- und Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften der UN, der USA, der EU, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Chinas und aller Länder, in denen die Produkte hergestellt, empfangen und verwendet werden. Der Vertriebspartner verpflichtet sich hiermit, alle anwendbaren globalen Handelsgesetze und -vorschriften zu beachten und vollständig einzuhalten. Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass keine vom Lieferanten gelieferten Produkte, die unter die geltenden weltweiten Handelsgesetze und -vorschriften fallen, an eine natürliche oder juristische Person übertragen werden, es sei denn, eine solche Übertragung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden weltweiten Handelsgesetzen und -vorschriften oder ist ausdrücklich durch eine geltende staatliche Lizenz oder Genehmigung gestattet. Der Vertriebspartner darf im Rahmen dieser Vereinbarung keine Handlungen vornehmen, die dazu führen, dass der Lieferant gegen die für ihn geltenden Welthandelsgesetze und -vorschriften verstößt. Der Vertriebspartner darf die Produkte nicht für Zwecke verwenden, exportieren, reexportieren, weitergeben oder rückübertragen, die mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder mit Flugkörpern, die solche Waffen abfeuern können, in Verbindung stehen, oder für nukleare Sprengstoffe oder Aktivitäten des ungesicherten Kernbrennstoffkreislaufs. Wo dies durch geltende globale Handelsgesetze und -vorschriften verboten ist, darf der Vertriebspartner die Produkte nicht für eine militärische Endverwendung oder an einen militärischen Endnutzer, einschließlich Endnutzer des militärischen Geheimdienstes, verwenden, reexportieren, weitergeben oder rückübertragen, ohne eine Lizenz oder Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde einzuholen.Der Vertriebspartner darf weder direkt noch indirekt Produkte an oder über eine sanktionierte Person oder ein sanktioniertes Gebiet verkaufen, exportieren, reexportieren, transferieren, rückübertragen oder anderweitig freigeben oder entsorgen, ohne eine Lizenz oder Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde, die für die Durchsetzung der anwendbaren globalen Handelsgesetze und -vorschriften verantwortlich ist, erhalten zu haben. Für den Fall, dass der Vertriebspartner gegen einen der oben genannten Punkte verstößt oder (soweit nach geltendem Recht zulässig) nach angemessener Einschätzung des Lieferanten ein solcher Verstoß wahrscheinlich ist, vereinbaren die Parteien, dass der Lieferant gegenüber dem Vertriebspartner oder einem Dritten nicht für eine spätere Nichterfüllung durch den Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung haftet und dass der Vertriebspartner den Lieferanten von allen Ansprüchen oder Verlusten im Zusammenhang mit einer solchen Nichterfüllung freistellt und schadlos hält.

RECHT UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer ansässig ist, und wird entsprechend ausgelegt.