Ausübung von Rechten durch Inhaber personenbezogener Daten

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist für die Einhaltung aller Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten unter seiner Verantwortung verantwortlich und ist verpflichtet, deren Einhaltung nachzuweisen.

Artikel 12 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche die Ausübung der Rechte der betroffenen Person, einschließlich der in den Artikeln 15 bis 22 genannten Rechte, erleichtert. Auch in Erwägungsgrund 59 der DSGVO heißt es in diesem Zusammenhang: "Es sollten Vorschriften vorgesehen werden, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß dieser Verordnung zu erleichtern, einschließlich Verfahren für die Beantragung und gegebenenfalls die kostenlose Beantragung und Erlangung des unentgeltlichen Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung sowie die Ausübung des Widerspruchsrechts. Der für die Verarbeitung Verantwortliche sollte Mittel für die elektronische Stellung von Anträgen bereitstellen, wobei die Daten auch elektronisch verarbeitet werden. Der für die Verarbeitung Verantwortliche sollte verpflichtet sein, Anträge der betroffenen Person unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, zu beantworten und zu begründen, wenn er beabsichtigt, den Antrag abzulehnen. Zu diesem Zweck stellt Frezite den von ihr erhobenen und verarbeiteten Personen ein Formular zur Verfügung, damit sie ihre oben genannten Rechte problemlos auf elektronischem Wege ausüben können.

Das Formular kann per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: [email protected].

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